Ethikkodex
Um diese Ziele zu konkretisieren bemüht sich die Veneta Trasporti S.r.l. darum, ein Organisations- und Überwachungsmodell kontinuierlich anzuwenden, zu verfolgen und zu verbessern, das Straftaten in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie betreffend den Umweltschutz vorbeugt und die Erreichung der nachfolgend aufgelisteten Ziele und strategischen Ausrichtungen begünstigt.
Jeder Mitarbeiter der Veneta Trasporti S.r.l. verpflichtet sich dazu, die Umweltgesetzgebung sowie die Vorschriften betreffend Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und eventuelle andere Vorgaben, die die Veneta Trasporti S.r.l. freiwillig unterzeichnet, einzuhalten; diese Verpflichtung gilt auch für Berater, Lieferanten, Kunden und Partner sowie für all jene, die in Verbindung zur Veneta Trasporti S.r.l. stehen. Das Unternehmen wird hingegen keine Geschäftsbeziehungen zu all jenen aufnehmen oder fortführen, die sich nicht an diesen grundlegenden Wert halten möchten.
Strategische Ziele und Ausrichtungen:
- den Anforderungen der geltenden und zukünftigen Gesetzgebung betreffend die Umwelt sowie die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu entsprechen;
- die Einhaltung der Gesetze zu garantieren, indem nicht nur die geltende und zukünftige Gesetzgebung berücksichtigt wird, sondern auch die Verhinderungen von möglichen Straftaten in den Mittelpunkt zu stellen, um die Gefahr für Straftaten zu minimieren;
- die Prozesse und Tätigkeiten im Unternehmen zu bewerten und zu analysieren und dabei die Risikobereiche für Straftaten (empfindliche Bereiche) sowie mögliche Verbesserungsmaßnahmen zu ermitteln, um Gefahrensituationen für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie für die Umwelt zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren;
- logische Folgen festzulegen und Ziele zur Innovation und kontinuierlichen Verbesserung betreffend Umwelt und Sicherheit aus dem Blickwinkel der Prävention zu verfolgen;
- eine Vorreiterrolle für die Unternehmensleitung zu erarbeiten und aufrechtzuerhalten, um die Werte der Umweltschutz und Berücksichtigung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter kontinuierlich weiterzuentwickeln und aufrechtzuerhalten;
- die korrekte Nutzung der angewendeten Technologien sicherzustellen und – sofern möglich – die Verbesserung dieser Technologien oder die Anwendung fortschrittlicher Technologien betreffend die Umwelt und die Sicherheit anzustreben;
- die Einbeziehung, Beteiligung und gemeinsame Verantwortung aller Mitarbeiter zum vollständigen Mittragen der Umwelt- und Sicherheitspolitik und der Unternehmensziele, um eine Kultur zu entwickeln, die sich an der Vorbeugung orientiert, um sichere Arbeitsbedingungen aufrechtzuerhalten und entstehen zu lassen; sicherstellen, dass alle Mitarbeiter (sowohl beim Einstellen wie auch während des Arbeitsverhältnisses) ausreichende Informationen und Weiterbildungen betreffend die Inhalte dieser Unternehmenspolitik, zu den umweltbezogenen Vorgaben und betreffend die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie betreffend alle Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltfragen im Hinblick auf die Tätigkeiten der Veneta Trasporti S.r.l., auf das Organisations- und Überwachungsmodell und auf die Arten der Durchführung erhalten, sodass sie die Auswirkungen auf ihre Rolle im Unternehmen und auf ihr Verhalten am Arbeitsplatz erfahren und über ihre individuellen Pflichten betreffend das Ziel, das Bewusstsein und die Beteiligung zu steigern, informiert werden;
- die Lieferanten entsprechend den Prinzipien dieser Politik auszuwählen und sie dazu verpflichten, sich entsprechend den Prinzipien zu verhalten;
- unfällen und Gesundheitsschäden der Mitarbeiter inklusive der Mitarbeiter von Drittunternehmen, die für die Veneta Trasporti S.r.l. tätig sind, vorzubeugen;
- ein zuverlässiges und umfassendes System zur Ermittlung der für die Anwendung des Organisationsmodells erforderlichen Daten sicherzustellen;
- interne Überprüfungen, Untersuchungen (auch unangekündigt) und Audits durchzuführen, um eventuellen Situationen, die nicht den Anforderungen des angewendeten Organisations- und Steuerungsmodells entsprechen, zu ermitteln;
- sicherheitspläne, die die erforderlichen Maßnahmen und Vorgangsweisen enthalten, um Unfall- oder Notfallsituationen vorzubeugen und die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, auszuarbeiten und zu perfektionieren;
- ein offenes und konstruktives Auftreten in der Öffentlichkeit und gegenüber den Nutzern zu zeigen sowie mit Berufsverbänden und anderen behördlichen Gesprächspartnern zusammenzuarbeiten, um die Achtsamkeit gegenüber der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie gegenüber der Umwelt zu schärfen;
- die Leistungen des Unternehmens im Hinblick auf die Umwelt sowie auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz jährlich überprüfen zu lassen, um die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Politik zu bewerten und um Ziele und Verbesserungen zur Vorbeugung gegen Straftaten zu definieren;
- die Unternehmenspolitik jährlich einer Überprüfung zu unterziehen, um ihre Angemessenheit und eventuelle Ergänzungen auch anhand von konkreten Erfahrungen zu bewerten.
Insbesondere betreffend die Umwelt:
- geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eventuelle „negative Auswirkungen“ der Produktion auf die Umgebung nicht nur anhand von Vorbeugungsmaßnahmen, sondern auch durch Anwendung einer vorbeugenden Haltung einzugrenzen und sofern möglich zu minimieren und/oder zu beseitigen, wenn nicht sicher ist, ob und in welchem Ausmaß die Tätigkeit des Unternehmens ein Risiko für die Umwelt darstellt;
- die Anwendung geeigneter Maßnahmen, um eventuellen Schädigungen der Umwelt vorzubeugen, zu wählen; besonders die wissenschaftlichen und technologischen Fortschritte besonders zu berücksichtigen, um die zur Vermeidung von Umweltschäden am besten geeigneten Maßnahmen und Instrumente vorzuziehen;
- auf die Entwicklung der einschlägigen Vorschriften insbesondere betreffend der im Gesetz Nr. 68 vom 22.05.2015 erwähnten Umweltvergehen zu achten. Das Ziel ist nicht nur der Umweltverschmutzung vorzubeugen, sondern auch den Risiken der Umweltverschmutzung.